
Mitgliedschaft im TSW
Der TSW und seine vielen Facetten
Jetzt Mitglied beim TSW Höllriegl werden –
DIE Chance, das Tanzen zu erleben!
Sind Sie bereit, das Tanzen für sich zu entdecken oder Ihre Leidenschaft auf das nächste Level zu bringen?
Bei uns finden Sie eine lebendige Gemeinschaft, professionelle Trainer und ein vielfältiges Angebot für fast alle Altersgruppen und Niveaus.
Ob Anfänger, Profi oder Unterstützer des Tanzes – in der Tanzsportwelt der Höllriegl’s sind Sie genau richtig!

Von exklusiven Vorteilen und spürbaren Erfolgen profitieren
Entdecken Sie die wesentlichen Vorteile unserer Mitgliedschaft und den einzigartigen Mehrwert, den wir bieten.
Vereins-Mitgliedschaft
Lernen Sie unsere verschiedenen Mitgliedschaftsoptionen kennen und genießen Sie besondere Vorteile, sowie eine umfassende Nutzung all unserer Angebote.
8 € jrl.
für aktive Mitglieder unter 14 Jahren
(Kinder)
10 € jrl.
für aktive Mitglieder zwischen 14 und 18 Jahren
(Jugendliche)
15 € jrl.
für aktive Mitglieder ab 18 Jahren
(Erwachsene)
12 € jrl.
für Fördermitglieder
(egal welches Alter)
*Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15€ wird grundsätzlich bei Eintritt in den Verein erhoben.
Rechte und Pflichten eines Mitglieds
Wird unserem Verein beigetreten, stimmt man als Mitglied gewissen Regeln in Form von unserer Satzung und den verschiedenen Ordnungen zu.
Rechte
All das bekommt man als Mitglied beim TSW Höllriegl
- Mitgliedskarte, welche exklusive Vorteile gibt
- Zugang zu unserem Vereinsplaner-Portal und das Einrichten eines dazu passenden Accounts
- Mögliche Nutzung der Vereinsräumlichkeiten auf Anfrage
(Minderjährige stehen bei Nutzung unter Aufsicht eines Erwachsenen) - Vergünstigte Teilnahme am Sportangebot
- Mögliche Teilnahme am Formationstraining
(Bedingt durch einen Zusatzbeitrag, nur aktiven Mitgliedern möglich) - Mögliche Teilnahme an Auftritten unserer Showgruppen –
egal, ob hinter den Kulissen oder auf der Bühne
(nicht für Kinder und nur eingeschränkt möglich für Jugendliche)
(kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein) - Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
(außer für Fördermitglieder) - Ausschließlich für Fördermitglieder: Monatlicher Newsletter
Pflichten
All das möchte der TSW Höllriegl von seinen Mitgliedern
- Beitragspflicht laut Finanzordnung
- Förderpflicht durch die unausgesprochene Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen, um das Vereinsleben am Laufen zu halten
- Treuepflicht, indem das Mitwirken in anderen gleichzusetzenden Vereinen eingeschränkt wird
- Einhalten der Vereinssatzung
- Einhalten der Vereinsordnungen
(Kindern und Jugendlichen wird erlaubt, bestimmte Ordnungen weniger strikt zu befolgen bzw. davon befreit zu sein – wir bitten die Ordnungen eingehend zu studieren)
Hält sich ein Vereinsmitglied nicht an diese Pflichten oder handelt sogar vereinsschädigend, kann es zu einem Ausschluss des Mitglieds durch den Vorstand und die Mitgliederversammlung kommen!
Noch Fragen?
Unsere Antworten!
Hier findet man noch mehr Tipps und Informationen bezüglich einer Mitgliedschaft in unserem Verein:
Wie werde ich Mitglied?
Durch das Ausfüllen des Aufnahmeantrags und eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Mitgliedschaft schriftlich beantragt.
Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten zusätzlich notwendig.
Der Vorstand schickt innerhalb der darauffolgenden 8 Wochen eine Rückmeldung.
Wofür ist die Mitgliedsnummer?
Bei Aufnahme erhalten Sie eine Mitgliedsnummer.
Diese wird aktuell ausschließlich für Verwaltungszwecke wie z.B. das Einbuchen der Beiträge benötigt.
Ist dieser Vereinsplaner notwendig?
Der Vereinsplaner ist eine kostenfreie Plattform (als Webseite und als App verfügbar), welche sich perfekt für die interne Kommunikation unseres Vereins eignet.
Hierunter fällt das Planen von Events, die Terminbekanntgabe von Auftritten, die Newsletter-Funktion und die Gruppen- bzw. mittlerweile sogar auch Einzelchat-Funktion.
Personifizierte Daten werden sicher geschützt und nicht an andere Mitglieder oder gar Fremde weitergegeben.
Wir bitten alle Mitglieder, sich einen Account einzurichten. Ein Muss für alle aktiven Mitglieder, welche unsere Zusatzanbietungen in vollen Zügen genießen möchten.
Bei Fragen helfen wir jederzeit gerne.
Wie lange gilt die Mitgliedschaft?
Sobald man einmal aufgenommen wurde, ist die Mitgliedschaft für immer gültig.
Allerdings kann eine Mitgliedschaft durch eine Kündigung, einen Ausschluss aus dem Verein, die Auflösung des Vereins und den Tod enden.
Warum sollte ich ausgeschlossen werden?
Der Ausschluss aus unserem Verein ist ein unliebsames Thema und bleibt hoffentlich ein seltener, wenn nicht sogar Ausnahmefall.
Sollte das Vereinsleben durch das wiederholt negative Auftreten eines Mitglieds gestört werden, so kann der Vorstand gemeinsam mit einer Mitgliederversammlung den Ausschluss entscheiden.
Beispiele für Negativität sind Folgende:
- Unangekündigtes Aussetzen der Beiträge über die Dauer von 3 Monaten
- Vereinsschädigendes Verhalten
- Grobe Satzungsverstöße
- Kontinuierliches Nichterfüllen der Mitgliederpflichten
- Verleumdung anderer (Vorstands-)Mitglieder
- Aggressives Verhalten
- Ständige Streitlust
Ein negativ auffallendes Mitglied wird in jedem Fall mündlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen.
Bei wiederholtem Fehlverhalten kommt es zu einer schriftlichen Mahnung.
Daraufhin zu einer Androhung des Ausschlusses, sollte man sich immer noch nicht entsprechend verhalten.
Das Mitglied kann einen Einspruch einlegen, welcher bei einer Mitgliederversammlung zur Diskussion gebracht wird. Daraufhin wird entschieden.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft?
Die aktive Mitgliedschaft kann in der Regel mit dreimonatiger Frist zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.
Letzter Kündigungstermin ist somit spätestens der 30.09. eines jeden Jahres.
Fördermitglieder haben eine einmonatige Frist zum Monatsende.
Zum Beispiel: Die Kündigung muss spätestens bis 31.03. eingereicht werden, um die Fördermitgliedschaft zum 30. April zu beenden.
Die Kündigung ist schriftlich – egal, ob digital oder postalisch – zu erfolgen.
Die Verpflichtung zur Beitragszahlung bleibt bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.
Beiträge können anteilig nicht zurückerstattet werden.
Noch mehr Fragen? Schreib uns eine Nachricht.